Eine KFZ Haftpflicht für Zweitwagen muss nicht teuer sein
In vielen Familien kommt es vor, dass ein weiteres Fahrzeug angeschafft wird: Sei es für die Ehefrau oder für die Kinder, damit diese ihre Ausbildungsstätte sicher und pünktlich erreichen. In Deutschland ist die KFZ Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Dies gilt nicht nur für den Erstwagen, sondern auch für jedes weitere Fahrzeug. Wurde der neue Wagen angeschafft, stellt sich die Frage nach der KFZ Haftpflicht für Zweitwagen.
Bestehen für den Abschluss der KFZ Haftpflicht für Zweitwagen keine Schadenfreiheitsrabatte aus vorherigen Versicherungsverträgen, empfiehlt es sich, den Zweitwagen im Rahmen des bereits bestehenden Versicherungsvertrages zu versichern. Die KFZ Haftpflicht für Zweitwagen auf den Namen der Ehefrau oder der Kinder abzuschließen, würde im Rahmen der Ersteinstufung zu wesentlich höheren Versicherungsprämien führen. Hier werden üblicherweise 230 oder 240 Prozent der Grundprämie berechnet. Die Versicherer bieten allerdings für die KFZ Haftpflicht für Zweitwagen günstigere Prämienmodelle.
Während einige Versicherungen die KFZ Haftpflicht für Zweitwagen mit einer Schadenfreiheitsklasse ½ anbieten, stufen andere Versicherer den Zweitwagen in der Schadenfreiheitsklasse des bereits bei ihnen versicherten Fahrzeuges ein. Die KFZ Haftpflicht für Zweitwagen ist nicht Bestandteil des bestehenden Versicherungsvertrages; sie werden als separate Verträge geführt. Dies hat besonders im Schadensfall den Vorteil, dass nur der Versicherungsvertrag schlechter gestuft wird, für den der Schaden gemeldet wird.
Einige Versicherer bieten zwar die KFZ Haftpflichtversicherung für Zweitwagen mit der gleichen Schadenfreiheitsklasse wie für den Erstwagen an, geben diese aber bei einem Versichererwechsel nicht weiter. Es werden dann nur die Jahre ohne Versicherungsschaden zur Anrechnung weiter gemeldet.
Vergleichen Sie noch heute die Prämie der KFZ Haftpflicht für Zweitwagen. Nur wer vergleicht und das Versicherungsunternehmen wechselt, spart an der Prämie.
